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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Tolle Wirkung, aber zu wenig bekannt
Ab 2009 kann jeder Kunde seine Einkommensteuerschuld mindern: durch die Geltendmachung der Arbeitskosten für handwerkliche Modernisierungs-und
Sanierungsleistungen. Der Steuerbonus ist allerdings auf 20 % der Lohnkosten von bis zu 6.000 € begrenzt, liegt also maximal bei 1200 €.
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